Durch Bußgeldbescheid vom 11.06.1993 ist gegen den Betroffenen wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein Bußgeld in Höhe von 300,- DM sowie ein Fahrverbot von 1 Monat festgesetzt worden. Auf den rechtzeitigen Einspruch hat das Amtsgericht Stadtroda im Beschlußverfahren gegen den Betroffenen am 16.02.1994 wegen fahrlässig begangener Geschwindigkeitsüberschreitung eine Geldbuße von 300,- DM festgesetzt und hat weiterhin dem Betroffenen verboten, für die Dauer von 1 Monat Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen.
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