Durch Bußgeldbescheid vom 16.07.1993 ist gegen den Betroffenen wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein Bußgeld in Höhe von 300,- DM sowie ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt worden. Auf den rechtzeitigen Einspruch hat das Amtsgericht Lobenstein - Zweigstelle Schleiz - den Betroffenen am 13. Januar 1994 wegen fahrlässig begangener Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße von 300,- DM verurteilt und hat weiterhin dem Betroffenen verboten, für die Dauer von einem Monat Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen.
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