OLG Thüringen - Beschluß vom 20.06.1996 (1 Ss 53/96) - DRsp Nr. 1998/2784
OLG Thüringen, Beschluß vom 20.06.1996 - Aktenzeichen 1 Ss 53/96
DRsp Nr. 1998/2784
»Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, daß der Tatrichter nach Festlegung der zunächst ins Auge gefaßten Geldbuße und nach Bejahung einer Anordnung nach § 25StVG erwogen hat, ob das an sich verwirkte Fahrverbot bei Erhöhung der in Ansatz gebrachten Geldbuße entfallen kann.«