OLG Thüringen - Beschluß vom 27.04.1995 (1 Ss 46/95) - DRsp Nr. 1996/4003
OLG Thüringen, Beschluß vom 27.04.1995 - Aktenzeichen 1 Ss 46/95
DRsp Nr. 1996/4003
Liegen Anhaltspunkte für die Annahme eines zwanghaften Trinkens beim Angeklagten vor (20jährige Alkoholkarriere, 9 Verurteilungen wegen alkoholbedingter Taten), kann die Schlußfolgerung des Gerichts vom Wissen des Angeklagten um seine Alkoholproblematik auf die Zurechenbarkeit seines Verhaltens bei der Frage einer Strafmilderung nach § 21StGB fehlerhaft sein.