OLG Thüringen - Urteil vom 23.08.1995 (4 U 95/95) - DRsp Nr. 1996/29800
OLG Thüringen, Urteil vom 23.08.1995 - Aktenzeichen 4 U 95/95
DRsp Nr. 1996/29800
Grobfahrlässige Herbeiführung des Autodiebstahls liegt nicht vor, wenn auf dem eigenen, jedoch frei zugänglichen Hausgrundstück der ordnungsgemäß verschlossene gebräuchliche Kleinwagen mit nicht eingerastetem Lenkradschloß abgestellt wird.