OLG Zweibrücken - Beschluß vom 01.06.1977 (1 W 9/77) - DRsp Nr. 1994/13749
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 01.06.1977 - Aktenzeichen 1 W 9/77
DRsp Nr. 1994/13749
Angesichts der ab 1973 herrschenden Arbeitsmarktlage kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß ein unfallverletzter Facharbeiter (hier: jugoslawischer Gastarbeiter), dessen Arbeitgeber in Vermögensverfall geriet, ohne den Unfall alsbald einen neuen qualifizierten Arbeitsplatz gefunden hätte. Die Voraussetzungen eines entsprechenden Verdienstausfallschadens sind vielmehr vom Geschädigten durch konkrete Angaben zu belegen und gegebenenfalls zu beweisen.