OLG Zweibrücken - Beschluß vom 15.05.1992
1 Ss 235/92
Normen:
StVO § 3 ;
Fundstellen:
NZV 1992, 375
VRS 83, 372

OLG Zweibrücken - Beschluß vom 15.05.1992 (1 Ss 235/92) - DRsp Nr. 1994/13657

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 15.05.1992 - Aktenzeichen 1 Ss 235/92

DRsp Nr. 1994/13657

Bei einem Geschwindigkeitsmeßgerät der Bauart Truevelometer M 4/2 sind nach Untersuchungen des Physikalisch-Technischen Bundesamts interne Fehlfunktionen auszuschließen. Bei der stationären Version kann es durch die fehlende Überwachung und den dichten Abstand der in der Fahrbahn eingelassenen Meßschleifen durch auf derFahrbahn liegende lange Gegenstände zu Fehlmessungen kommen. Solche sind bei dem mobilen Gerät auszuschließen, wenn der Tatrichter sich von der Funktionstüchtigkeit und der ordnungsgemäßen Installation überzeugt hat.

Normenkette:

StVO § 3 ;
Fundstellen
NZV 1992, 375
VRS 83, 372