OLG Zweibrücken - Beschluß vom 18.09.1991 (1 Ss 138/91) - DRsp Nr. 1994/13673
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 18.09.1991 - Aktenzeichen 1 Ss 138/91
DRsp Nr. 1994/13673
Der Vorsatz hinsichtlich der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit läßt sich nicht allein aus der Höhe der Blutalkoholkonzentration ableiten. Zumindest bei einer BAK von mehr als 2 o/oo ist zu prüfen, ob der Täter alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auch als solche erkannt hat.