OLG Zweibrücken - Beschluß vom 23.06.1992
1 Ss 60/92
Normen:
StGB §§ 316, 59 ;
Fundstellen:
NZV 1992, 372
VRS 83, 342

OLG Zweibrücken - Beschluß vom 23.06.1992 (1 Ss 60/92) - DRsp Nr. 1994/13645

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 23.06.1992 - Aktenzeichen 1 Ss 60/92

DRsp Nr. 1994/13645

1. Ein Radfahrer ist schon mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 o/oo (früher: 1,7 o/oo) absolut fahruntauglich (Konsequenz aus BGHSt 37,89 «1» ) 2. Hat der Angeklagte bisher straffrei gelebt, liegt die festgestellte BAK nur geringfügig über dem Grenzwert und ist ihm als Radfahrer ein verkehrstechnisches Fehlverhalten nicht anzulasten, so erfordet dies auch ohne besonderen Antrag eine Erörterung des § 59 StGB.

Normenkette:

StGB §§ 316, 59 ;
Fundstellen
NZV 1992, 372
VRS 83, 342