OLG Zweibrücken - Beschluß vom 24.02.1993
1 Ss 232/92
Normen:
StGB § 316 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJW 1993, 2327 (Ls)
NZV 1993, 277

OLG Zweibrücken - Beschluß vom 24.02.1993 (1 Ss 232/92) - DRsp Nr. 1994/13628

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 24.02.1993 - Aktenzeichen 1 Ss 232/92

DRsp Nr. 1994/13628

Zwar legt ein hoher BAK-Wert zumindest bedingten Vorsatz hinsichtlich der Fahruntüchtigkeit regelmäßig nahe, jedoch ist dies allein mangels eines entsprechenden gesicherten Erfahrungssatzes nicht ausreichend, um eine dahingehende Feststellung zu treffen. Vielmehr sind darüber hinaus Feststellungen über Art und Menge des vor der Fahrt konsumierten Alkohols, über die Trinkzeit sowie über das Trinkverhalten des Angeklagten und eine etwaige Alkoholgewöhnung zu treffen. Das Erscheinungsbild des Angeklagten nach dem Unfall ist, insbesondere wegen der Möglichkeit eines sogenannten Nüchternschocks, nur sehr bedingt aussagekräftig für den Zustand während der Fahrt.

Normenkette:

StGB § 316 Abs. 1 ;
Fundstellen
NJW 1993, 2327 (Ls)
NZV 1993, 277