OLG Zweibrücken - Beschluß vom 29.06.1994
1 Ss 116/94
Normen:
StGB § 316, § 315c Abs. 1 ;
Fundstellen:
VRS 87, 435
ZfS 1994, 385

OLG Zweibrücken - Beschluß vom 29.06.1994 (1 Ss 116/94) - DRsp Nr. 1995/3467

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 29.06.1994 - Aktenzeichen 1 Ss 116/94

DRsp Nr. 1995/3467

Die Berechnung einer Tatzeit-Blutalkoholkonzentration mit 2,67 o/oo, die von einer Blutproben-BAK von 0,62 o/oo 10,5 Stunden später ausgeht, ist nicht nachvollziehbar. Zumindest wäre in einem solchen Fall auch zu erörtern, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten im Sinne des § 21 StGB vermindert war.

Normenkette:

StGB § 316, § 315c Abs. 1 ;

Hinweise:

Wie Leitsatz 2 auch OLG Oldenburg, ZfS 1994, 346 mit Hinweis auf zahlreiche gleichgerichtete Entscheidungen

Fundstellen
VRS 87, 435
ZfS 1994, 385