OLG Zweibrücken - Urteil vom 03.04.1995
7 U 151/94
Normen:
BGB §§ 459, 462, 465, 467, 346 S. 1, § 347 S. 3, § 348 ;
Fundstellen:
DAR 1995, 332

OLG Zweibrücken - Urteil vom 03.04.1995 (7 U 151/94) - DRsp Nr. 1996/3927

OLG Zweibrücken, Urteil vom 03.04.1995 - Aktenzeichen 7 U 151/94

DRsp Nr. 1996/3927

Zumindest nach dem in Europa geltenden technischen Standard kann jedenfalls von einem Neufahrzeug ein ungestörter Geradeauslauf erwartet werden. Weist ein Neufahrzeug bereits bei Übergabe an den Käufer die Tendenz auf, nach rechts zu ziehen und verstärkt sich diese Neigung beim weiteren Gebrauch des Fahrzeugs, so besteht ein Wandelungsrecht des Käufers, wenn der Fehler vom Verkäufer nicht als solcher anerkannt, sachverständigerseits jedoch als nicht mehr hinnehmbar angesehen wird.

Normenkette:

BGB §§ 459, 462, 465, 467, 346 S. 1, § 347 S. 3, § 348 ;
Fundstellen
DAR 1995, 332