OVG Berlin - Beschluß vom 01.02.1994
1 S 118/93
Normen:
BerlStrG § 5; VwGO § 42 Abs. 2 ;
Fundstellen:
ZfS 1994, 432

OVG Berlin - Beschluß vom 01.02.1994 (1 S 118/93) - DRsp Nr. 1995/9932

OVG Berlin, Beschluß vom 01.02.1994 - Aktenzeichen 1 S 118/93

DRsp Nr. 1995/9932

Als Verletzung eigener Rechte kann ein Anwohner nicht geltend machen, die Umbenennung der Straße, an der seine Mietwohnung liegt, sei unter Verletzung des bezirklichen Selbstverwaltungsrechtes rechtswidrig ohne seine Anhörung und ermessensfehlerhaft zustande gekommen. Seine hierauf gestützte Anfechtungsklage hat deshalb keine aufschiebende Wirkung.

Normenkette:

BerlStrG § 5; VwGO § 42 Abs. 2 ;

Hinweise:

Siehe dazu ferner Schl.-Holst. OVG, ZfS 1992, 251.

Fundstellen
ZfS 1994, 432