OVG Bremen - Beschluß vom 14.08.1981
2 B 49/81
Normen:
StVG § 4 Abs. 2 ;
Fundstellen:
ZfS 1981, 323

OVG Bremen - Beschluß vom 14.08.1981 (2 B 49/81) - DRsp Nr. 1994/14039

OVG Bremen, Beschluß vom 14.08.1981 - Aktenzeichen 2 B 49/81

DRsp Nr. 1994/14039

Solange gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs schwebt, sich mit Hilfe gefälschter Urkunden die Fahrerlaubnis erschwindelt zu haben, darf die Straßenverkehrsbehörde wegen des gleichen Vorwurfs dem Beschuldigten nicht die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen absprechen und deshalb die Fahrerlaubnis entziehen.

Normenkette:

StVG § 4 Abs. 2 ;
Fundstellen
ZfS 1981, 323