OVG Bremen - Urteil vom 02.02.1982 (1 BA 63/81) - DRsp Nr. 1994/14038
OVG Bremen, Urteil vom 02.02.1982 - Aktenzeichen 1 BA 63/81
DRsp Nr. 1994/14038
1. a) Voraussetzung für die Anwendung des § 15 Abs.1 StVZO ist, daß der Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis vor Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis berechtigt gewesen sein muß, nach den §§ 4, 5IntKfzVO mit der ausländischen Fahrerlaubnis Kraftfahrzeuge zu führen.b) Eignungsbedenken i.S. der Nr. 1. bestehen nicht, wenn der Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis eine Prüfung nicht bestanden hat, mit der er "ausreichende Kenntnisse der für den Führer eines Kraftfahrzeugs maßgebenden gesetzlichen Vorschriften" i.S. des Absatzes 2 Nr. 1 nachweisen sollte.c) § 15 Abs. 1 Nr. 4 setzt nicht voraus, daß - während des überwiegenden Inlandsaufenthaltes von einem Jahr - der Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug im Inland geführt hat: die Vorschrift verlangt nur das Führen eines Kraftfahrzeugs überhaupt.
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