So auch VGH Baden-Württemberg v. 25.04.1972, VerkMitt 1972, 83 bei einem über 60 Jahren alten Bewerber. Vgl. auch VGH Baden-Württemberg v. 25.09.1958, VerkBl 1962, 476 (generelle Eignungsbedenken bei Personen über 68 Jahre).
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