OVG Hamburg - Beschluß vom 07.07.1994
OVG Bs VII 93/94
Normen:
StVG § 4 Abs. 1, Abs. 3 ; StVZO § 15b Abs. 2 ;
Fundstellen:
VRS 89, 151
ZfS 1996, 160

OVG Hamburg - Beschluß vom 07.07.1994 (OVG Bs VII 93/94) - DRsp Nr. 1996/3867

OVG Hamburg, Beschluß vom 07.07.1994 - Aktenzeichen OVG Bs VII 93/94

DRsp Nr. 1996/3867

1. Bei einer aus Anlaß einer Trunkenheit im Verkehr wegen Verdachts überdurchschnittlicher Alkoholgewöhnung geforderten Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens hat sich die Untersuchung lediglich auf die Frage zu beziehen, ob der Inhaber der Fahrerlaubnis wegen einer vorliegenden Alkoholproblematik ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs ist. 2. Der Amtsarzt darf die Erstellung des Gutachtens von der Einsichtnahme in einen Krankenhausentlassungsbericht aus der letzten Zeit betr. die Behandlung einer depressiven Verstimmung abhängig machen, dagegen dem Untersuchten die Beiziehung eines sich auf Wirbelsäulenbeschwerden beziehenden Krankenhausentlassungsberichts nicht abverlangen.

Normenkette:

StVG § 4 Abs. 1, Abs. 3 ; StVZO § 15b Abs. 2 ;
Fundstellen
VRS 89, 151
ZfS 1996, 160