OVG Hamburg - Urteil vom 22.04.1982 (Bf II 7/82) - DRsp Nr. 1994/14061
OVG Hamburg, Urteil vom 22.04.1982 - Aktenzeichen Bf II 7/82
DRsp Nr. 1994/14061
1. Das rechtswidrige Parken an der nicht betätigten Parkuhr ist eine Störung der öffentlichen Ordnung und Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs. 2. Das Abschleppen eines Kfz an einer Parkuhr nach Überschreitung der Parkzeit von mehr als 3 Stunden ist keine unverhältnismäßige Maßnahme.