OVG Lüneburg - Urteil vom 24.11.1994 (12 5104/93) - DRsp Nr. 1996/3750
OVG Lüneburg, Urteil vom 24.11.1994 - Aktenzeichen 12 5104/93
DRsp Nr. 1996/3750
Wird eine Straße nach § 8NStrG (teil-)eingezogen und hat dies eine Verlagerung der Verkehrsströme auf andere Straßen zur Folge, so werden die Eigentümer von Grundstücken die an die Straße angrenzen, in die der Verkehr abgedrängt wird, durch die (Teil-)Einziehung nicht in der Regel in eigenen Rechten i.S. des § 42 Abs. 2VwGO verletzt.