OVG Rheinland-Pfalz - Beschluß vom 16.03.1994
7 B 10161/94
Normen:
StVG § 4 ; StVZO § 15b;
Fundstellen:
DÖV 1994, 922
NJW 1994, 2436
ZfS 1994, 472

OVG Rheinland-Pfalz - Beschluß vom 16.03.1994 (7 B 10161/94) - DRsp Nr. 1995/9939

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 16.03.1994 - Aktenzeichen 7 B 10161/94

DRsp Nr. 1995/9939

1. Im Rahmen der Abklärung von Eignungszweifeln (charakterliche Mängel), die auf der Anwendung des sog. Mehrfachtäter-Punktsystems beruhen, stellt es regelmäßig keine unnötige, gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßende "Doppelbegutachtung" dar, wenn die Behörde die Untersuchung nicht auf einen psychologischen Teil beschränkt, sondern auf eine medizinisch-psychologische Untersuchung abzielt. 2. Zu den formalen Anforderungen an die Darlegung der Eignungszweifel im Aufforderungsschreiben.