OVG Rheinland-Pfalz - Beschluß vom 16.03.1994 (7 B 10161/94) - DRsp Nr. 1995/9939
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 16.03.1994 - Aktenzeichen 7 B 10161/94
DRsp Nr. 1995/9939
1. Im Rahmen der Abklärung von Eignungszweifeln (charakterliche Mängel), die auf der Anwendung des sog. Mehrfachtäter-Punktsystems beruhen, stellt es regelmäßig keine unnötige, gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßende "Doppelbegutachtung" dar, wenn die Behörde die Untersuchung nicht auf einen psychologischen Teil beschränkt, sondern auf eine medizinisch-psychologische Untersuchung abzielt.2. Zu den formalen Anforderungen an die Darlegung der Eignungszweifel im Aufforderungsschreiben.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.