OVG Saarland - Beschluß vom 28.04.1993
1 W 32/92
Normen:
StVG § 4 ; StVZO § 15b;
Fundstellen:
DAR 1993, 403

OVG Saarland - Beschluß vom 28.04.1993 (1 W 32/92) - DRsp Nr. 1994/14136

OVG Saarland, Beschluß vom 28.04.1993 - Aktenzeichen 1 W 32/92

DRsp Nr. 1994/14136

1. Bestätigt sich der Verdacht des Heroinkonsums bei einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nicht, ergeben sich aber gewichtige Hinweise auf das Fehlen ausreichender theoretischer Kenntnisse, so kann die Fahrerlaubnisentziehungsverfügung jedenfalls bis zum Abschluß des Widerspruchsverfahrens auf diesen neuen Sachverhalt gestützt werden. 2. Erhebliche theoretische Leistungsmängel rechtfertigen den Sofortvollzug.

Normenkette:

StVG § 4 ; StVZO § 15b;

Gründe:

Die nach den §§ 146, 147 VwG0 zulässige Beschwerde gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 4. Mai 1992 - 5 F 25/92 - bleibt ohne Erfolg.

Durch die angefochtene Entscheidung hat das Verwaltungsgericht es abgelehnt, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 26.3.1992 gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 13.3.1992, durch welche dem Antragsteller auf der Grundlage der §§ 4 StVG, 3, 15 b StVZO, 80 Abs. 2 Nr. 4 VwG0 unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Fahrerlaubnis entzogen wurde, wiederherzustellen.