LAG Köln - Urteil vom 22.03.2010
2 Sa 1456/09
Normen:
BGB § 426 Abs. 1 S. 1; EStG § 42 d Abs. 3 S. 1; MTV Kraftfahrzeuggewerbe NRW § 9 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 13.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 3062/08

Pauschale Versteuerung von Fahrten zwischen Betrieb und Wohnung ohne Vorlage eines Fahrtenbuches; unbegründete Erstattungsklage gegen Verkaufsberater eines Autohauses

LAG Köln, Urteil vom 22.03.2010 - Aktenzeichen 2 Sa 1456/09

DRsp Nr. 2010/13807

Pauschale Versteuerung von Fahrten zwischen Betrieb und Wohnung ohne Vorlage eines Fahrtenbuches; unbegründete Erstattungsklage gegen Verkaufsberater eines Autohauses

1. Führt ein Arbeitnehmer kein Fahrtenbuch, weil das Dienstfahrzeug ausschließlich auf dem Weg von und zur Arbeit genutzt wird und diese Nutzung pauschalversteuert wird, so bindet eine Einigung des Arbeitgebers mit dem Finanzamt, weitere Einkommenssteuern für den Arbeitnehmer abzuführen, den Arbeitnehmer nicht. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass der Arbeitnehmer das Fahrzeug über die genehmigte Nutzung hinaus privat genutzt hat. 2. Nach Ende des Arbeitsverhältnisses verfallen Forderungen, auf die der MTV für das KFZ-Gewerbe NRW (Fassung 2004) anwendbar ist, 2 Monate nach Fälligkeit, soweit diese erst nach Ende des Arbeitsverhältnisses eintritt.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.08.2008 - 10 Ca 3062/08 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 426 Abs. 1 S. 1; EStG § 42 d Abs. 3 S. 1; MTV Kraftfahrzeuggewerbe NRW § 9 Abs. 2;

Tatbestand