AG Butzbach, vom 31.10.1980 - Vorinstanzaktenzeichen 5 M 474/80
LG Gießen, vom 01.12.1980 - Vorinstanzaktenzeichen 7 T 363/80
Pfändung des Eigengeldes eines Strafgefangenen
BVerfG, Beschluß vom 16.02.1982 - Aktenzeichen 2 BvR 462/81
DRsp Nr. 1994/2638
Pfändung des Eigengeldes eines Strafgefangenen
Die Auffassung, wonach die Schutzvorschriften des § 850cZPO bei der Pfändung des Eigengeldes eines Strafgefangenen nicht zu berücksichtigen sind, ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob bei der Pfändung eines aus Arbeitsentgelt gebildeten Eigengeldguthabens eines Gefangenen die Pfändungsfreigrenzen des § 850cZPO zu beachten sind.
I.
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