Pflicht des Fahrzeughalters, die Fahrzeugschlüssel sicher zu verwahren
BayObLG, Beschluß vom 08.10.1985 - Aktenzeichen 1 ObOWi 243/85
DRsp Nr. 1998/9454
Pflicht des Fahrzeughalters, die Fahrzeugschlüssel sicher zu verwahren
1. Ein Kraftfahrzeughalter hat nicht die Pflicht, allgemein Vorsorge dagegen zu treffen, daß ihm bekannte Personen sich in den Besitz seiner Fahrzeugschlüssel setzen können.2. Auch beim Zusammenleben mit anderen Personen in der gleichen Wohnung muß er nicht generell seine Fahrzeugschlüssel so verwahren, daß deren Benutzung diesen Personen unmöglich gemacht wird.3. Etwas anderes gilt jedoch wenn in der Person des Dritten Umstände vorliegen, die befürchten lassen, dieser werde das Fahrzeug in Betrieb nehmen.