BGH - Urteil vom 17.03.1964
VI ZR 287/62
Normen:
ZPO §§ 397, 402 ;
Fundstellen:
VersR 1964, 658

Pflicht des Gericht zur Ladung des Sachverständigen

BGH, Urteil vom 17.03.1964 - Aktenzeichen VI ZR 287/62

DRsp Nr. 1994/6169

Pflicht des Gericht zur Ladung des Sachverständigen

Das Gericht hat den Parteien auf ihren Antrag die Möglichkeit zu gewähren, dem gerichtlichen Sachverständigen Fragen zur Erläuterung seines Gutachtens zu stellen. Zu diesem Zweck ist grundsätzlich auch das Erscheinen des Sachverständigen vor Gericht anzuordnen, wenn eine Partei es beantragt.

Normenkette:

ZPO §§ 397, 402 ;
Fundstellen
VersR 1964, 658