Pflicht des Gericht zur Ladung des Sachverständigen
BGH, Urteil vom 17.03.1964 - Aktenzeichen VI ZR 287/62
DRsp Nr. 1994/6169
Pflicht des Gericht zur Ladung des Sachverständigen
Das Gericht hat den Parteien auf ihren Antrag die Möglichkeit zu gewähren, dem gerichtlichen Sachverständigen Fragen zur Erläuterung seines Gutachtens zu stellen. Zu diesem Zweck ist grundsätzlich auch das Erscheinen des Sachverständigen vor Gericht anzuordnen, wenn eine Partei es beantragt.