Pflicht zum Mitführen der den Fahrer persönlich betreffenden Schaublätter und Kontrolldokumente
BayObLG, Beschluß vom 02.05.1986 - Aktenzeichen 3 ObOWi 50/86
DRsp Nr. 1998/9533
Pflicht zum Mitführen der den Fahrer persönlich betreffenden Schaublätter und Kontrolldokumente
Der Fahrer eines Lastkraftwagens hat gem. Art. 12, 12aAETR die ihn persönlich betreffenden Schaublätter bzw. Kontrolldokumente, nicht etwa die den von ihm gerade gesteuerten Lastzug betreffenden Blätter für die vorangegangenen sieben Tage mit sich zu führen.