BayObLG - Beschluß vom 19.09.1985
3 ObOWi 103/85
Normen:
FPersG § 7 ; VO EWG Nr. 1463/70 Art. 15, Art. 16 Abs. 2 ; VO EWG Nr. 543/69 Art. 7 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DAR 1986, 245 (Rüth)

Pflicht zur Überprüfung der Schaublätter der EG-Kontrollgeräte zur Prüfung der Lenk- und Ruhezeiten

BayObLG, Beschluß vom 19.09.1985 - Aktenzeichen 3 ObOWi 103/85

DRsp Nr. 1998/9449

Pflicht zur Überprüfung der Schaublätter der EG-Kontrollgeräte zur Prüfung der Lenk- und Ruhezeiten

1. Der für den Einsatz von Fahrzeugen einer Speditionsfirma Verantwortliche ist zwecks Kontrolle der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten u.a. verpflichtet, mindestens wöchentlich die Schaublätter des EG-Kontrollgeräts zu überprüfen und im Falle des schuldhaften Unterlassens wegen eines Verstoßes gegen das FPersG zu ahnden.2. Der Unternehmer ist auch dann zur Aufbewahrung und Herausgabe der Schaublätter seiner Fahrer verpflichtet, wenn diese Unterlagen Anlaß zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn selbst bieten.

Normenkette:

FPersG § 7 ; VO EWG Nr. 1463/70 Art. 15, Art. 16 Abs. 2 ; VO EWG Nr. 543/69 Art. 7 Abs. 2 ;
Fundstellen
DAR 1986, 245 (Rüth)