Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Augsburg vom 21.2.2022, Az.:
Die Klage wird abgewiesen.
III.Der Kläger trägt die Kosten beider Rechtszüge.
IV.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
V.Die Revision wird nicht zugelassen.
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