Pflichten des Fußgängers bei Herannahen von Fahrzeugen zur Nachtzeit
BGH, Urteil vom 23.01.1971 - Aktenzeichen VI ZR 105/70
DRsp Nr. 1994/5768
Pflichten des Fußgängers bei Herannahen von Fahrzeugen zur Nachtzeit
Bei Benutzung der Fahrbahn zur Nachtzeit erfordert es die Sorgfalt eines besonnenen Fußgängers, vor herannahenden Fahrzeugen rechtzeitig auf die äußerste Straßenseite und im Fall erkennbarer Gefährdung auch auf den angrenzenden Randstreifen auszuweichen.