Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Oberlandesgerichts München - 14. Zivilsenat - vom 17. Januar 2013 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
Der Kläger begehrt von der Beklagten Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Rentenversicherung.
Diese wurde aufgrund eines Antrags des Klägers mit Versicherungsbeginn zum 1. Januar 2000 nach dem so genannten Policenmodell des §
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