BayObLG - Beschluß vom 06.08.1985
2 ObOWi 248/85
Normen:
OWiG §§ 33, 72, 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 ;
Fundstellen:
DAR 1986, 250 (Rüth)

Prüfung eines Verfahrenshindernisses durch das Rechtsbeschwerdegericht bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde

BayObLG, Beschluß vom 06.08.1985 - Aktenzeichen 2 ObOWi 248/85

DRsp Nr. 1998/9438

Prüfung eines Verfahrenshindernisses durch das Rechtsbeschwerdegericht bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde

Liegen die Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht vor, kann das Rechtsbeschwerdegericht auch nicht prüfen, ob das Verfahrenshindernis der Verjährung vom Amtsgericht übersehen worden ist.

Normenkette:

OWiG §§ 33, 72, 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 ;
Fundstellen
DAR 1986, 250 (Rüth)