Prüfung eines Verfahrenshindernisses durch das Rechtsbeschwerdegericht bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde
BayObLG, Beschluß vom 06.08.1985 - Aktenzeichen 2 ObOWi 248/85
DRsp Nr. 1998/9438
Prüfung eines Verfahrenshindernisses durch das Rechtsbeschwerdegericht bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde
Liegen die Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht vor, kann das Rechtsbeschwerdegericht auch nicht prüfen, ob das Verfahrenshindernis der Verjährung vom Amtsgericht übersehen worden ist.