Das Landgericht hat den Angeklagten wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer in Tateinheit mit Raub, vorsätzlichem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung sowie wegen gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung eines anderen Urteils zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Revision des Angeklagten, die auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützt ist, hat keinen Erfolg.
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