BGH - Urteil vom 06.05.1975
VI ZR 120/74
Normen:
BGB § 145 ; HGB § 346 ;
Fundstellen:
NJW 1975, 1358
VersR 1975, 902

Rechtliche Bedeutung des Schweigens auf ein Bestätigungsschreiben im Rahmen von Regulierungsverhandlungen zwischem dem Geschädigten und dem Haftpflichtversicherer

BGH, Urteil vom 06.05.1975 - Aktenzeichen VI ZR 120/74

DRsp Nr. 1994/5514

Rechtliche Bedeutung des Schweigens auf ein Bestätigungsschreiben im Rahmen von Regulierungsverhandlungen zwischem dem Geschädigten und dem Haftpflichtversicherer

Bei Regulierungsverhandlungen zwischen dem Geschädigten und dem Haftpflichtversicherer des Schädigers gelten die Grundsätze über das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben nicht schon deshalb, weil der Geschädigte bei diesen Verhandlungen durch einen Anwalt vertreten ist.

Normenkette:

BGB § 145 ; HGB § 346 ;
Fundstellen
NJW 1975, 1358
VersR 1975, 902