Rechtliche Wirkung eines Anerkenntnisses durch Abschlagszahlung des Versicherers
BGH, Urteil vom 17.03.1970 - Aktenzeichen VI ZR 148/68
DRsp Nr. 1994/5821
Rechtliche Wirkung eines Anerkenntnisses durch Abschlagszahlung des Versicherers
Das in einer Abschlagszahlung des Versicherers liegende Anerkenntnis bewirkt auch dann zu Lasten des Versicherungsnehmers die Unterbrechung der Verjährung, wenn er bei Überschreitung der Deckungssumme persönlich in Anspruch genommen wird.