Das Amtsgericht Witten hat den Betroffenen durch Urteil vom 22. November 2000 wegen fahrlässiger Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens mit einer Geldbuße in Höhe von 100,- DM belegt.
Hiergegen richtet sich das Rechtsmittel des Betroffenen.
I.
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