BGH - Urteil vom 23.04.2015
4 StR 603/14
Normen:
StGB § 239 Abs. 1; StGB § 316a Abs. 1;
Fundstellen:
NStZ-RR 2015, 5

Rechtsfehlerhaftes Unterlassen der Prüfung einer Strafbarkeit wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer; Angriff auf die Entschlussfreiheit des Geschädigten als Führer eines LKW im fließenden Verkehr

BGH, Urteil vom 23.04.2015 - Aktenzeichen 4 StR 603/14

DRsp Nr. 2015/9165

Rechtsfehlerhaftes Unterlassen der Prüfung einer Strafbarkeit wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer; Angriff auf die Entschlussfreiheit des Geschädigten als Führer eines LKW im fließenden Verkehr

1. Auf die Entschlussfreiheit eines Kraftfahrzeugführers wird bereits dann ein Angriff verübt, wenn vom Täter eines geplanten Raubes eine Polizeikontrolle vorgetäuscht wird und sich der Geschädigte dadurch zum Anhalten gezwungen sieht.2. Die Entscheidung des höheren Gerichts über die Übernahme gemäß § 225a StPO ergeht in der für Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung vorgeschriebenen Besetzung.

Tenor

I. 1.

Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 27. August 2013 aufgehoben,

a)

soweit der Angeklagte wegen schweren Raubes verurteilt worden ist,

b)

mit den Feststellungen im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe.

2.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

II. 1.

Auf die Revision des Angeklagten wird das vorbezeichnete Urteil mit den Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte "wegen dreifacher Unterschlagung" verurteilt worden ist, sowie im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe.

2. 3.