I.
Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, seine Berufung mangels Erfolgsaussicht durch einstimmigen Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
II.
Der Kläger erhält Gelegenheit, hierzu bis zum
08.09.2010
Stellung zu nehmen.
III.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 10.000,00 €.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|