OLG Saarbrücken - Urteil vom 29.03.2023
1 U 81/21
Normen:
BGB § 630e;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 30.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 97/20

Rechtsfolgen unzureichender ärztlicher Aufklärung über Behandlungsalternativen im Vorfeld der Einleitung einer GeburtAbweisung der Klage mangels Beweises des Eintritts aufklärungspflichtiger Komplikationen

OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.03.2023 - Aktenzeichen 1 U 81/21

DRsp Nr. 2023/12945

Rechtsfolgen unzureichender ärztlicher Aufklärung über Behandlungsalternativen im Vorfeld der Einleitung einer Geburt Abweisung der Klage mangels Beweises des Eintritts aufklärungspflichtiger Komplikationen

1. Führt der Arzt eine Behandlungsmaßnahme infolge unzureichender Aufklärung ohne wirksame Einwilligung des Patienten aus, verletzt er damit zwar seine vertraglichen Pflichten und ist zugleich die durchgeführte Behandlungsmaßnahme rechtswidrig im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB, sodass bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen, namentlich, wenn der Patient infolge der nicht von einer wirksamen Einwilligung gedeckten Behandlung auch einen Schaden an Körper oder Gesundheit erlitten hat, dem Patienten ein Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch gemäß §§ 249 ff., 253 Abs. 2 BGB zustehen kann. Voraussetzung einer Haftung des Behandelnden ist jedoch stets und zwar sowohl im Bereich der deliktsrechtlichen als auch im Bereich der vertraglichen Anspruchsgrundlagen, dass die Behandlung auch nachweislich zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit des Patienten geführt hat.