OLG Düsseldorf - Urteil vom 25.10.1996
22 U 113/96
Normen:
BGB §§ 242 463 ;
Fundstellen:
DRsp I(130)433d
MDR 1997, 458
NJW-RR 1997, 1480
OLGReport-Düsseldorf 1997, 83

Rechtsmißbräuchlichkeit der Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein gebrauchtes Kfz nach Zurücklegung einer langen Fahrstrecke

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.1996 - Aktenzeichen 22 U 113/96

DRsp Nr. 1997/6565

Rechtsmißbräuchlichkeit der Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein gebrauchtes Kfz nach Zurücklegung einer langen Fahrstrecke

Die Geltendmachung der Vertragsrückabwicklung im Rahmen des Schadensersatzanspruchs aus § 463 BGB durch einen Gebrauchtwagenkäufer, der sich erst ein Jahr nach Vertragsschluß und Zurücklegung einer langen Fahrstrecke auf (angebliches) Fehlen zugesicherten verkehrssicheren Fahrzeugzustands beruft, kann als rechtsmißbräuchlich zu werten sein.

Normenkette:

BGB §§ 242 463 ;
Fundstellen
DRsp I(130)433d
MDR 1997, 458
NJW-RR 1997, 1480
OLGReport-Düsseldorf 1997, 83