Rechtsmißbräuchlichkeit der Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein gebrauchtes Kfz nach Zurücklegung einer langen Fahrstrecke
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.1996 - Aktenzeichen 22 U 113/96
DRsp Nr. 1997/6565
Rechtsmißbräuchlichkeit der Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein gebrauchtes Kfz nach Zurücklegung einer langen Fahrstrecke
Die Geltendmachung der Vertragsrückabwicklung im Rahmen des Schadensersatzanspruchs aus § 463BGB durch einen Gebrauchtwagenkäufer, der sich erst ein Jahr nach Vertragsschluß und Zurücklegung einer langen Fahrstrecke auf (angebliches) Fehlen zugesicherten verkehrssicheren Fahrzeugzustands beruft, kann als rechtsmißbräuchlich zu werten sein.