BVerfG - Beschluß vom 12.07.1976
2 BvR 280/76
Normen:
GG Art. 103 Abs. 1 ; StPO § 33a ;
Fundstellen:
BayVBl 1976, 688
DAR 1976, 239
Vorinstanzen:
I. AG Nürnberg - Beschluß,
II. BayObLG - Beschluß,

Rechtswegerschöpfung bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

BVerfG, Beschluß vom 12.07.1976 - Aktenzeichen 2 BvR 280/76

DRsp Nr. 1994/2747

Rechtswegerschöpfung bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Das Gericht darf die von ihm eingeholten Äußerungen von Behörden nicht verwerten, ohne sie dem Betroffenen zuvor zur Kenntnis zu bringen und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sonst liegt ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG vor. Gegen ihn ist zunächst jedoch die Abänderungsbeschwerde des § 33a StPO gegeben.

Normenkette:

GG Art. 103 Abs. 1 ; StPO § 33a ;
Vorinstanz: I. AG Nürnberg - Beschluß,
Vorinstanz: II. BayObLG - Beschluß,
Fundstellen
BayVBl 1976, 688
DAR 1976, 239