Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 4. Juli 2018 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszuges, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der klagende Gebäudeversicherer nimmt die Beklagte als Haftpflichtversicherer eines Kraftfahrzeugs aus übergegangenem Recht auf Schadensersatz in Anspruch.
In der von der Klägerin versicherten Lagerhalle betreibt deren Versicherungsnehmerin ein Abschleppunternehmen. Die Versicherungsnehmerin wurde beauftragt, ein bei der Beklagten haftpflichtversichertes Fahrzeug, das bei einem Verkehrsunfall schwer beschädigt worden und nicht mehr fahrbereit war, abzuschleppen. Daraufhin verbrachte die Versicherungsnehmerin das Fahrzeug in ihre Lagerhalle, wo es nach dem Abstellen nicht mehr bewegt wurde. Drei Tage später brannte es in der Lagerhalle.
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