Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 9. Oktober 2015 aufgehoben.
Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 18. März 2015 abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 1.376,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 19. Februar 2014 zu zahlen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|