Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15.03.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - Az.
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 22.559,15 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin zu 7 % und die Beklagte zu 93 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die gegnerische Partei nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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