BayObLG - Beschluß vom 18.07.1986
RReg 2 St 75/86
Normen:
StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
DAR 1987, 308 (Bär)

Rücksichtsloses Überholen einer Kolonne

BayObLG, Beschluß vom 18.07.1986 - Aktenzeichen RReg 2 St 75/86

DRsp Nr. 1998/9559

Rücksichtsloses Überholen einer Kolonne

1. Wer bei der Überholung einer Kolonne von drei Kraftfahrzeugen infolge eines Schätzfehlers meint, seine Sichtweite reiche aus, um den Überholvorgang auch bei etwa auftauchendem Gegenverkehr gefahrlos beenden zu können, handelt nicht vorsätzlich grob verkehrswidrig und rücksichtslos, da seiner Vorstellung nach in diesem Fall die Belange anderer Verkehrsteilnehmer nicht berüht, geschweige denn gefährdet werden.2. Sein eigenes Interesse am schnellen Vorwärtskommen - das typische Interesse eines jeden Überholers - reicht für sich allein auch nicht aus, sein Überholen als rücksichtslos im Sinne unbewußter Fahrlässigkeit zu kennzeichnen.

Normenkette:

StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen
DAR 1987, 308 (Bär)