OLG Naumburg - Urteil vom 24.06.2010
2 U 77/09
Normen:
BGB § 434; BGB § 323 Abs. 6;
Fundstellen:
NJW-RR 2011, 64
Vorinstanzen:
LG Magdeburg, vom 14.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 47/06

Rücktritt vom Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kfz bei vorzeitigem Verschleiß des Zahnriemens

OLG Naumburg, Urteil vom 24.06.2010 - Aktenzeichen 2 U 77/09

DRsp Nr. 2010/15066

Rücktritt vom Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kfz bei vorzeitigem Verschleiß des Zahnriemens

1. Ein Sachmangel an einem gebrauchten Kfz i. S. vom § 434 BGB liegt auch darin, dass der Zahnriemen eine Anlage zum vorzeitigen Verschleiß aufweist. 2. Zum Ausschluss des Rücktritts nach § 323 Abs. 6 BGB (hier: abgelehnt).

Die Berufung des Beklagten gegen das am 14. Juli 2009 verkündete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 434; BGB § 323 Abs. 6;

Gründe:

A. Der Kläger begehrt vom Beklagten die Rückabwicklung des am 16. Oktober 2005 geschlossenen Kaufvertrages über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug C..