Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird das am 25.06.2010 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 5.305,06 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.10.2009 sowie weitere 325,46 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.03.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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