Die Klägerin verlangt als Kaskoversicherer eines Pkw »BMW 735 i«, den ihr Versicherungsnehmer E. von der Beklagten geleast hatte, die Rückzahlung von an letztere bezahlten Versicherungsleistungen.
Nach 9. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des zwischen E. und der Beklagten abgeschlossenen Leasingvertrages (im folgenden AGB) haftet der Leasingnehmer unabhängig vom Verschulden für Verlust oder Beschädigung jeder Art des Fahrzeugs und seiner Ausstattung. 9. 5 der AGB enthält die Verpflichtung des Leasingnehmers, eine Fahrzeugvollversicherung abzuschließen, 9. 7 eine Abtretung sämtlicher Rechte aus dieser Versicherung an den Leasinggeber.
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