OLG Brandenburg - Urteil vom 18.08.2022
11 U 182/21
Normen:
BGB § 812 Abs. 1 S. 1; VVG § 203 Abs. 5;
Vorinstanzen:
LG Neuruppin, vom 22.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 204/21

Rückzahlungsanspruch für Erhöhungsbeträge in einer privaten KrankenversicherungMaterielle Änderungsvoraussetzungen zu einem StichtagEinrede der Verjährung

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.08.2022 - Aktenzeichen 11 U 182/21

DRsp Nr. 2022/14023

Rückzahlungsanspruch für Erhöhungsbeträge in einer privaten Krankenversicherung Materielle Änderungsvoraussetzungen zu einem Stichtag Einrede der Verjährung

Die Berufung des Klägers gegen das am 22.06.2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Neuruppin wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das vorgenannte Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen hat der Kläger zu tragen.

Das Berufungsurteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Gebührenstreitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 19.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 812 Abs. 1 S. 1; VVG § 203 Abs. 5;

Gründe:

I.

Von der Abfassung eines Tatbestandes wird abgesehen, §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 S. 1 ZPO.

II.

Die zulässige Berufung der Beklagten ist begründet. Sie führt zur Abänderung des angefochtenen Urteils und zur Abweisung der Klage insgesamt. Die nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen rechtfertigen diesbezüglich eine andere - der Beklagten günstigere - Entscheidung: