OLG Hamm - Urteil vom 24.11.2023
11 U 112/22
Normen:
BGB § 839a;
Vorinstanzen:
LG Essen, vom 23.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 19/20

Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Sachverständigenhaftung wegen der Erstellung eines inkorrekten familienpsychologisches Sachverständigengutachtens

OLG Hamm, Urteil vom 24.11.2023 - Aktenzeichen 11 U 112/22

DRsp Nr. 2024/4555

Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Sachverständigenhaftung wegen der Erstellung eines inkorrekten familienpsychologisches Sachverständigengutachtens

Zu der Fragestellung, unter welchen Voraussetzungen ein in Teilen unrichtiges familienpsychologisches Sachverständigengutachten eine Sachverständigenhaftung gem. § 839a BGB begründen kann.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23.06.2022 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen (Az.: 3 O 19/20) wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern die Beklagte vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 839a;

Gründe

I.

1. 2. 3. 4.