Hinweis:
Keine Chance für eine den Geschädigten entlastende Direkt-Auseinandersetzung zwischen Versicherer und Vermieter auf die Klage des Geschädigten hin; vgl. dazu vorstehend ES Kfz-Schaden D-1/58 mit Hinweis. Ähnlich ein anderer Senat des OLG Hamm (Urteil - 9 U 210/93 - 18.2.1994, in BB 1994, 1040 = r+s 1994, 177).
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